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Ratgeber · 7 Min. Lesezeit · Invoice Pilot Redaktion

Umsatzsteuer-Voranmeldung für Freelancer und kleine Unternehmen

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) ist die unterjährige Meldung, die Unternehmen unter Regelbesteuerung regelmäßig ans Finanzamt übermitteln – damit die Umsatzsteuer laufend abgeführt wird und nicht erst mit der Jahreserklärung. Gemeldet wird die Differenz aus Umsatzsteuer aus deinen Ausgangsrechnungen und der Vorsteuer aus deinen Eingangsrechnungen und Belegen. Ergibt sich ein Überschuss zugunsten des Finanzamts, zahlst du; ist die Vorsteuer höher, bekommst du erstattet. Kleinunternehmer nach §19 UStG sind davon vollständig befreit – für diesen Fall gilt der Ratgeber Kleinunternehmerregelung.

Kurzfassung

  • Monatlich ab 9.000 € Vorjahres-Zahllast, vierteljährlich zwischen 2.000 € und 9.000 €, darunter ggf. Befreiung möglich.
  • Frist: 10. des Folgemonats, ausschließlich elektronisch über ELSTER.
  • Dauerfristverlängerung verschiebt die Frist um einen Monat – Monatszahler zahlen dafür eine Sondervorauszahlung (1/11 der Vorjahreszahllast), Quartalszahler nicht.
  • Kleinunternehmer nach §19 UStG sind komplett befreit – keine Voranmeldung, auch keine Nullmeldung.

Wer muss die Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben – und wie oft

Maßgeblich ist die Umsatzsteuer-Zahllast des Vorjahres, also der Betrag, den du nach Abzug der Vorsteuer tatsächlich ans Finanzamt abgeführt hast. Daraus ergibt sich der Voranmeldungszeitraum:

  • Über 9.000 € Zahllast im Vorjahr – monatliche Voranmeldung.
  • Zwischen 2.000 € und 9.000 € – vierteljährliche Voranmeldung. Das ist der Regelfall für die meisten Freelancer und kleinen Unternehmen.
  • Unter 2.000 € – das Finanzamt kann dich auf Antrag von der Voranmeldung befreien; dann reicht die Umsatzsteuer-Jahreserklärung.

Wer die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG nutzt, weist keine Umsatzsteuer aus und gibt entsprechend gar keine Voranmeldung ab – auch keine Nullmeldung.

Fristen, ELSTER und Dauerfristverlängerung

Die Voranmeldung ist bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig – für Januar also bis zum 10. Februar, fürs erste Quartal bis zum 10. April. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch über ELSTER; Papierformulare akzeptiert das Finanzamt nur in eng begrenzten Härtefällen.

Mit der Dauerfristverlängerung nach §46 UStDV verschiebt sich diese Frist dauerhaft um einen Monat:

  • Monatszahler beantragen sie bis zum 10. Februar und leisten dafür eine Sondervorauszahlung von 1/11 der Vorjahres-Zahllast, die mit der Dezember-Voranmeldung verrechnet wird.
  • Quartalszahler beantragen sie bis zum 10. April und müssen keine Sondervorauszahlung leisten.
  • Einmal gewährt, gilt die Dauerfristverlängerung weiter, ohne dass du sie jedes Jahr neu beantragen musst – Monatszahler müssen die Sondervorauszahlung allerdings jährlich neu anmelden.

Verspätung kostet

Gibst du zu spät ab, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen; zahlst du zu spät, kommen Säumniszuschläge dazu. Eine rechtzeitig beantragte Dauerfristverlängerung ist deshalb für viele Selbstständige der einfachste Weg, dauerhaft Luft im Ablauf zu haben.

Sonderfall Existenzgründer bis Ende 2026

Nach dem Gesetzeswortlaut müssten Existenzgründer im Gründungsjahr und im Folgejahr monatlich voranmelden. Diese Pflicht ist jedoch durch das Dritte Bürokratieentlastungsgesetz für die Besteuerungszeiträume 2021 bis 2026 ausgesetzt.

Damit gelten für Gründer aktuell dieselben Zahllast-Grenzen wie für alle anderen. Maßgeblich ist im Gründungsjahr die im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung geschätzte Zahllast – wer dort eine hohe Zahllast angibt, landet bei der monatlichen Abgabe, wer realistisch niedrig schätzt, meldet vierteljährlich.

Die Aussetzung läuft nach derzeitigem Stand Ende 2026 aus. Wer 2027 gründet, sollte prüfen, ob die Regelung verlängert wurde oder wieder die monatliche Abgabepflicht im Gründungsjahr greift.

Wie Invoice Pilot dir die Zahlen liefert

Für die Voranmeldung brauchst du zwei Summen pro Zeitraum: die Umsatzsteuer aus deinen Ausgangsrechnungen und die Vorsteuer aus deinen Belegen. Genau das rechnet das Finanzen-Dashboard in Invoice Pilot monatsweise aus – als USt-Saldo aus den tatsächlich erfassten Rechnungs- und Belegdaten. Du musst also nichts von Hand zusammenzählen.

  • Monatlicher USt-Saldo: Umsatzsteuer aus Rechnungen minus erfasste Vorsteuer aus Belegen.
  • Grundlage sind echte Datensätze – erfasste Ausgangsrechnungen und hochgeladene Belege, nicht manuelle Eingaben in einer Tabelle.
  • Für die Kanzlei gibt es einen DATEV-Buchungsstapel-Export, mit dem dein Steuerberater direkt weiterarbeiten kann.

Keine Steuerberatung, keine ELSTER-Abgabe

Invoice Pilot übermittelt die Voranmeldung nicht an ELSTER und ersetzt keine Steuerberatung – so steht es auch als Hinweis auf der Finanzen-Seite. Die Abgabe machst weiterhin du selbst oder deine Steuerkanzlei; Invoice Pilot liefert die aufbereiteten Zahlen und den Export dazu.

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