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Ratgeber · 6 Min. Lesezeit · Invoice Pilot Redaktion

Wann lohnt sich Rechnungssoftware? Excel, Word oder Tool im Vergleich

Fast jede Selbstständigkeit startet mit einer Excel- oder Word-Vorlage. Das funktioniert – bis die erste E-Rechnung verlangt wird, eine Rechnungsnummer doppelt vergeben ist oder niemand mehr weiß, welche Rechnung bezahlt wurde. Dieser Vergleich zeigt, wo die Grenze verläuft und ab wann ein Wechsel sich rechnet.

Excel/Word gegen Rechnungssoftware

KriteriumExcel / WordRechnungssoftware
Aufwand je RechnungVorlage kopieren, Nummer hochzählen, Beträge und Steuer selbst rechnen, PDF exportieren, E-Mail schreibenKunde wählen, Positionen erfassen, senden – Nummer, Steuer und Versand laufen automatisch
E-Rechnung (XRechnung / ZUGFeRD)Nicht möglich – eine als PDF exportierte Vorlage enthält keine strukturierten RechnungsdatenXRechnung 3.0 als UBL-XML und ZUGFeRD / Factur-X EN 16931 als PDF/A-3
FehleranfälligkeitÜberschriebene Formeln, doppelte Rechnungsnummern, veraltete Adressdaten aus der KopiervorlageNummern werden fortlaufend und eindeutig vergeben, Pflichtfelder werden vor dem Versand geprüft
GoBD-KonformitätDatei ist jederzeit änderbar; Unveränderbarkeit muss organisatorisch sichergestellt werdenFestgeschriebene Rechnungen sind nicht mehr änderbar, Stornos laufen als Gutschrift
Überblick über offene PostenZweite Tabelle oder Kontoauszug manuell durchgehenZahlungsstatus je Rechnung, automatischer Abgleich mit dem Bankkonto, Mahnlauf
Übergabe an den SteuerberaterOrdner mit PDFs und eine selbst gepflegte ListeDATEV-Export als EXTF-Buchungsstapel mit SKR03 oder SKR04
Laufende KostenKeine direkten Kosten, dafür Arbeitszeit9,99 € im Monat bei Invoice Pilot, monatlich kündbar

Die Angaben in der Spalte „Rechnungssoftware“ beziehen sich auf den Funktionsumfang von Invoice Pilot. Andere Anbieter decken einzelne Punkte anders ab.

Wo die Vorlage wirklich teuer wird

Der Zeitaufwand ist selten das erste Problem. Teuer wird es an drei Stellen: bei E-Rechnungen, bei der Aufbewahrung und bei offenen Posten.

  • E-Rechnung: B2B-Kunden dürfen seit 2025 strukturierte Rechnungen verlangen und müssen sie empfangen können. Eine PDF-Vorlage lässt sich nicht nachträglich in eine XRechnung verwandeln. Was die E-Rechnungspflicht verlangt.
  • Aufbewahrung: Rechnungen sind zehn Jahre unveränderbar aufzubewahren. Eine Tabelle, in der sich jede Zeile still überschreiben lässt, erfüllt das nicht von selbst. GoBD-konform archivieren.
  • Offene Posten: Ohne Abgleich mit dem Bankkonto bleiben unbezahlte Rechnungen oft monatelang unbemerkt – das ist bares Geld. Automatischer Kontoabgleich.

Wann ein Wechsel sich lohnt

Bei ein bis zwei Rechnungen im Quartal an Privatkunden reicht eine saubere Vorlage weiterhin aus. Ein Rechnungsprogramm lohnt sich, sobald mindestens einer dieser Punkte zutrifft:

  • Du schreibst regelmäßig mehr als etwa fünf Rechnungen im Monat
  • Deine Kunden sind Unternehmen oder öffentliche Auftraggeber
  • Du rechnest wiederkehrende Beträge ab (Retainer, Abo, Miete)
  • Du weißt nicht zuverlässig, welche Rechnungen offen sind
  • Ein Steuerberater bucht und wünscht sich strukturierte Daten
  • Du sammelst Belege in Schuhkarton oder Foto-Ordner

Vor der Auswahl hilft die Checkliste für die Softwareauswahl.

Häufige Fragen

Darf ich Rechnungen weiterhin mit Excel oder Word schreiben?

Ja, solange die Rechnung alle Pflichtangaben nach § 14 UStG enthält und die Aufbewahrung den GoBD entspricht. Eine reine Excel-Datei ist allerdings jederzeit änderbar und damit für sich genommen kein revisionssicheres Archiv – der Ausdruck oder das PDF muss unveränderbar zehn Jahre aufbewahrt werden.

Kann ich mit Excel eine E-Rechnung erstellen?

Nicht ohne Zusatzwerkzeug. XRechnung ist eine strukturierte XML-Datei nach EN 16931 und ZUGFeRD eine PDF/A-3 mit eingebettetem XML. Eine als PDF exportierte Excel-Vorlage enthält keine strukturierten Rechnungsdaten.

Ab wann lohnt sich der Wechsel zu Rechnungssoftware?

Als Faustregel: sobald du regelmäßig mehr als etwa fünf Rechnungen im Monat schreibst, B2B-Kunden hast, die E-Rechnungen erwarten, wiederkehrende Beträge abrechnest oder den Überblick über offene Posten verlierst.

Was passiert mit meinen alten Excel-Rechnungen?

Die bleiben gültig und müssen weiterhin zehn Jahre aufbewahrt werden. Du kannst in einer neuen Software mit dem nächsten Nummernkreis fortfahren, solange die Nummerierung nachvollziehbar und eindeutig bleibt.

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